Allgemeine 

Geschäftsbedingungen (AGB) 

für 360° Gebrauchtwagen-Analyse der Eucon GmbH


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, die die Eucon GmbH, Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster, Deutschland für ihren Geschäftsbereich 360° Gebrauchtwagen-Analyse (nachfolgend Eucon GWA) mit Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen (nachfolgend Kunde) im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen schließt. 

1.2 Die AGB gelten ausschließlich für alle Verträge im Zusammenhang angebotener Leistungen durch Eucon GWA, die online über die Internetseite www.360gwa.de abgewickelt werden.

1.3 Der Verkauf der vertraglichen Leistungen durch Eucon GWA richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende (B-2-B-Kunden) und dürfen nur von diesen bezogen werden. Mit Bestellung der vertraglichen Leistungen erklärt der Kunde, Unternehmer iSv. § 14 BGB zu sein. 

1.4 Die Leistungen gemäß Nr. 1.1, Nr. 1.2 sowie Nr. 1.3 werden nachfolgend auch als vertragliche Leistungen bezeichnet.

1.5 Zusätzliche Leistungen für den Kunden durch Eucon werden auf der Grundlage gesondert zu treffender Vereinbarungen erbracht. Zusätzliche Leistungen sind in jedem Falle zusätzlich zu vergüten. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Vergütung für zusätzliche Leistungen nach Aufwand gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von Eucon abgerechnet. Diese kann via support@360gwa.de angefragt werden.


2. Angebot & Vertragsschluss

Die Präsentation der vertraglichen Leistungen unter www.360gwa.de ist unverbindlich und freibleibend. Sie stellt kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar. Bei einem Online-Vertragsabschluss erfolgt der Vertragsschluss in der Weise, dass Eucon GWA dem Kunden durch die Einbindung eines Online-Formulars (Anmeldung Nutzerkonto, nachfolgend Kundenkonto) mit entsprechenden Links auf die Vertragsbestandteile (Datenschutzerklärung, diese AGB, Auftragsverarbeitungsvertrag) die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und zum Abspeichern bzw. Ausdrucken der Vertragsunterlagen über seinen Browser verschafft. Durch Anhaken eines Kontrollkästchens bestätigt der Kunde seine Kenntnisnahmemöglichkeit der Vertragsunterlagen. Nach Anmeldung im Kundenkonto kommt zunächst ein Rahmenvertrag mit Eucon zustande, der noch keine Zahlungspflichten beinhaltet, sondern auf die Bestellung weiterer Leistungspakete unter diesem Rahmenvertrag gerichtet ist. Mit dem Klick auf die Schaltfläche „ZAHLUNGSPFLICHTIG BESTELLEN“ gibt der Kunde seine verbindliche Vertragserklärung zum Erwerb eines Leistungspakets ab. Im Anschluss erfolgt der Bezahlvorgang. Die Erklärung des Kunden wird Eucon GWA in dem Moment annehmen, wo die vollständige Abwicklung der Zahlung durch den Kunden erfolgt ist. Eucon GWA informiert den Kunden über die erfolgreiche Zahlung in Form einer E-Mail. Eine ggf. vorher versandte Eingangsbestätigung stellt noch keine bindende Vertragserklärung dar. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, im Rahmen der Bestellung eine funktionierende E-Mail-Adresse anzugeben, um Vertragserklärungen empfangen zu können. 


3. Leistungsumfang 

3.1 Für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die unter Punkt 3 dieser AGB sowie die Beschreibungen der Leistungspakete im Kundenkonto gemäß Punkt 3.4 auf der Internetseite www.360gwa.de maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet Eucon GWA nicht. 

3.2 Eucon GWA kann sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen Subunternehmer bedienen. Für die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden bleibt Eucon GWA gleichwohl verantwortlich. 

3.3 Die vertragliche Leistung von Eucon GWA ist eine Analyse in Form eines Reportes, die unterschiedliche Informationen und Datenpunkte zu einem Gebrauchtfahrzeug beinhaltet (nachfolgend Report). Dazu zählen z.B. Informationen zum Kilometerstand und möglichen Schäden in der Vergangenheit. Die Bereitstellung des Reportes bzw. der Reporte erfolgt in digitaler Form im Kundenkonto des Kunden.

3.4 Zur Nutzung der vertraglichen Leistungen von Eucon GWA ist zunächst die Anlage eines Kundenkontos notwendig. Die Anlage eines Kundenkontos ist kostenfrei und erfolgt über die Internetseite www.360gwa.de 

3.5 Innerhalb des Kundenkontos kann der Kunde mithilfe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/englisch: VIN), dem Datum der Erstzulassung sowie dem Kilometerstand einen fahrzeugspezifischen Report anfragen. In einem Zwischenschritt wird dem Kunden angezeigt, welche Informationen und Daten zum abgefragten Gebrauchtwagen tatsächlich vorliegen. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er den Report abrufen möchte oder nicht. Erst wenn sich der Kunde für den Abruf entscheidet, wird dieser ausgelöst und ist als Report im Anschluss im Kundenkonto für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Bereitstellungstag einsehbar. 

3.6 Für den Abruf eines Reportes wird ein entsprechendes Kontingent benötigt. Dieses Kontingent muss in Form eines Leistungspaketes erworben werden. Die Übersicht zu den Leistungspaketen ist über das Kundenkonto erreichbar. Der Kunde kann aus verschiedenen Leistungspaketen wählen, die sich in der Anzahl abrufbarer Reports (Kontingent) und der Höhe des Preises unterscheiden. Kauft der Kunde ein Leistungspaket, wird bei erfolgreichem Zustandekommen des Kaufvertrages mit Eucon GWA das entsprechend erworbene Kontingent dem Kundenkonto hinzugefügt. Für einen Report wird eine Einheit Kontingent benötigt. 

3.7 Für jede Erstbestellung eines Leistungspaketes durch einen Kunden erfolgt eine administrative Einrichtung bzw. das Setup des Kunden bei Eucon GWA. Unter Erstbestellung wird jede Bestellung verstanden, die nach Einrichtung eines Kundenkontos zum ersten Mal ausgelöst wird. Für den Kunden fällt bei Erstbestellung eine Setupgebühr bzw. eine Einrichtungsgebühr an, die im Rahmen der Erstbestellung zu begleichen ist. Für jede weitere Bestellung und/oder Verlängerung einer Leistung fällt die Setup- bzw. Einrichtungsgebühr nicht erneut an. Der Preis für die administrative Einrichtung bzw. das Setup findet sich ebenfalls im Kundenkonto im Bereich der Leistungspakete. Im Rahmen einer Einführungsphase wird die Setupgebühr nicht erhoben und der Kunde hat diese nicht zu entrichten. Auch das ist im Kundenkonto im Bereich der Leistungspakete ersichtlich. 


4. Paketlaufzeit & Kündigung 

4.1 Die vertraglichen Leistungen in Form eines gebuchten Leistungspaketes unterliegen einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten. Die Laufzeit beginnt zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Report-Kontingentes. Die Laufzeit des gebuchten Leistungspaketes verlängert sich automatisch um zwölf (12) Monate, es sei denn, das Leistungspaket wird unter Wahrung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt. Das gilt für die initiale Laufzeit wie auch für die Verlängerungslaufzeit.

4.2 Das Leistungspaket-bezogene Kontingent ist ausschließlich im Zeitraum des jeweiligen Vertragszeitraums nutzbar. In einem Vertragszeitraum nicht aufgebrauchte Kontingente werden nicht in den Vertragszeitraum der Verlängerungslaufzeit übertragen und verfallen entsprechend. 

4.3 Die Verlängerungslaufzeit findet zu den Konditionen statt, die bereits bei der initialen Buchung gegenständlich waren. Für die Bezahlung wird das aktuell hinterlegte Zahlungsmittel verwendet. 

4.4 Dem Kundenkonto wird das Kontingent aus der Verlängerung erst dann hinzugefügt, wenn die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist.

4.5 Sofern der Kunde ein Leistungspaket bucht und vor Ablauf der Laufzeit von zwölf (12) Monaten das Kontingent aufgebrauch ist, läuft der Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter und verlängert sich entsprechend Punkt 4.1 automatisch.

4.6 Bucht ein Kunde ein Leistungspaket bei aktiver Vertragslaufzeit eines bestehenden Leistungspaketes, behalten bestehende Kontingente ihre Gültigkeit entsprechend der bisherigen individuellen Vertragslaufzeit. 

4.7 Löscht der Kunde sein Kundenkonto während einer aktiven Vertragslaufzeit, enden bestehende Vertragslaufzeiten zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Etwaige vorhandene Kontingente werden umgehend gelöscht. Kontingente können nicht auf ein anderes Kundenkonto übertragen oder ausgezahlt werden. 

4.8 Die Kündigung eines Leistungspaketes erfolgt über eine entsprechende Schaltfläche nach Login über die Internetseite www.360gwa.de. Außerdem wird beim Abschluss eines neuen Leistungspaketes beim Bestehen eines anderen Leistungspaketes mit Restlaufzeit gem. Punkt 4.6 das ursprüngliche bzw. noch laufende Leistungspaket zum Ende der entsprechenden Vertragslaufzeit durch das System automatisch gekündigt. Eine Kündigungsfrist ist in diesem letztgenannten Fall nicht einzuhalten. 

4.9 Das beidseitige Recht zur fristlosen Kündigung des Kaufvertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

4.10 Nutzt der Kunde nach Erstellen des Kundenkontos dieses nicht, um Leistungspakete zu beziehen, endet das Rahmenvertragsverhältnis spätestens nach 12-monatiger Inaktivität des Kunden. Das Kundenkonto wird dann gelöscht. Es steht Eucon jedoch frei, das Kundenkonto auch bereits nach einer kürzeren Inaktivitätsdauer zu löschen.

4.11 Wir sind berechtigt, unsere Leistung ohne Vorankündigung teilweise anzupassen, wenn wir auf bestimmte Vorleistungen anderer Dienstleister nicht mehr zurückgreifen können. Dies gilt ausschließlich für Finanzkennzahlen (z.B. Preiskorridore, potenzielle Verkaufspreise etc.) innerhalb der von uns erstellten Reports. Der Kunde erhält hierfür ein Sonderkündigungsrecht, welches er bis zum Ende des auf die Anpassung folgenden Monats ausüben kann. 

4.12 Sollten entweder Eucon oder der Kunde den Geschäftsbereich „Gebrauchtwagenanalyse, Gebrauchtwagenhandel“ aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung dauerhaft aufgeben, so stehen ihnen jeweils ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht hierzu kann mit einer Frist von vier (4) Monaten zum angestrebten Vertragsende hin ausgeübt werden; hierzu genügt eine entsprechende Mitteilung in Textform mit einer Begründung und unter Berufung auf diese Regelung in Zif. 4.12. Der jeweilige Vertragspartner wird eine Kündigung nach dieser Vorschrift innerhalb von 14 Tagen bestätigen oder beanstanden.


5. Preise, Zahlung & Rechnungslegung 

5.1 Sämtliche Preise auf der Internetseite www.360gwa.de verstehen sich in der Währung Euro und zzgl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.). Gültigkeit und Aktualität haben nur solche Preise, die zum Zeitpunkt des Aufrufs der Internetseite www.360gwa.de angezeigt werden. Ggf. zwischengespeicherte Preise (z.B. Browser Cache) haben keine Gültigkeit. 

5.2 Nach erfolgreichen Zahlungseingang und mit Bereitstellung der vertraglichen Leistungen erfolgt die Rechnungslegung. Die Rechnung wird dem Kunden ausschließlich digital via elektronische E-Mail zur Verfügung gestellt. Das gilt für die initiale Laufzeit sowie die Verlängerungslaufzeit. 

5.3 Die Zahlungen für die vertraglichen Leistungen von Eucon GWA werden mithilfe eines beauftragten Zahlungsdienstleisters (Mollie B.V. / Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam Niederlande / www.mollie.com) abgewickelt. Der Kunde kann mit ausgewählten Kreditkarten oder aber mit PayPal zahlen. Eucon GWA behält sich vor, für einzelne Leistungspakete nicht alle Zahlungsarten anzubieten. 

5.4 Für den Zahlungsvorgang gelten die entsprechenden Bestimmungen von Mollie B.V. Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam Niederlande. 


6. Support & Betrieb 

6.1 Jeder Kunde, der vertragliche Leistungen von Eucon GWA aktiv in Anspruch nimmt, erhält Support- sowie Wartungsdienstleistungen. Das ist unabhängig davon, welches Leistungspaket bzw. welche Leistungspakete in Anspruch genommen werden. 

6.2 Für den Support der Kunden unterstützen Eucon GWA Mitarbeiter bei der Klärung von technischen Fragen und Problemen in Bezug auf die vertraglichen Leistungen und stehen auch bei allgemeinen Fragen zur Verfügung. Im Rahmen der Anfragen an den Support unternimmt Eucon GWA marktübliche Anstrengungen, um zeitnah zu antworten. Der Support ist via E-Mail über die Adresse support@360gwa.de, sowie Ticket-System und Kontaktformular auf der Internetseite www.360gwa.de sowie telefonisch unter +49 251 14496 177 erreichbar. Die elektronische Annahme von Anfragen ist jederzeit möglich. Die telefonische Erreichbarkeit sowie die Bearbeitung von bzw. Reaktion auf Anfragen erfolgt während der üblichen Eucon GWA Geschäftszeiten: 9.00 – 17.00 Uhr (Zeitzone: CET Berlin/Deutschland) an Werktagen (exkl. Samstag; nicht an Sonntagen, nicht an gesetzlichen deutschen (inkl. landesspezifischen) Feiertagen). Je nach Anfrageaufkommen kann die telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden. Eucon GWA unternimmt im eigenen Ermessen Anstrengungen, eine sachgerechte Priorisierung der Anfragen sicherzustellen. Im Rahmen der Vertragsdurchführung kann Eucon den Kunden auch von sich aus kontaktieren. 

6.3 Eucon GWA sichert seinen Kunden eine Betriebszeit der Internetseite bzw. Plattform www.360gwa.de (kalenderjährlich) von mindestens 99,0% im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu. Dies bezieht sich auf werktags von 6.00 – 20.00 Uhr, ausgenommen gesetzliche/landesspezifische Feiertage. Die Betriebszeit bezieht sich dabei auf die Verfügbarkeit am technischen Übergabepunkt (Rechenzentrum). Bestimmte Ausnahmen werden nicht auf die 99,0 % angerechnet: Hierzu zählen geplante oder ungeplante und vorher an die Kunden von Eucon GWA abgestimmte Wartungsarbeiten an den an der vertraglichen Leistungserbringung beteiligten Systemen sowie Ausfallzeiten infolge Nichtverfügbarkeit notwendiger Vorleistungen der Datendienstleister von Eucon GWA. 

6.4 Zur Sicherstellung des Betriebes der vertraglichen Leistungen unternimmt Eucon GWA entsprechend üblichen Industriestandards regelmäßige Wartungen der Systembestandteile. Eucon GWA wird mit einer angemessenen Vorlaufzeit vor Beginn der Wartung per E-Mail seine Kunden über die geplanten Wartungsarbeiten informieren. Bei außerplanmäßigen Wartungen sind im Verhältnis deutlich kürzere Vorlaufzeiten möglich. Über Wartungsarbeiten informiert Eucon GWA per E-Mail. Die E-Mail enthält grundlegende Informationen über den Ablauf (Beginn der Wartung, Ende der Wartung, Gegenstand der Wartung). Soweit möglich, werden geschäftsunkritische Zeitfenster gewählt (wenig Traffic/Nutzung der vertraglichen Leistungen).


7. Zwecke & Nutzung der vertraglichen Leistung 

7.1 Zwecke der vertraglichen Leistung
Die vertraglichen Leistungen dürfen durch den Kunden ausschließlich für folgende kommerzielle Zwecke verwendet werden: 

  1. Nutzung zu Zwecken der Transparenz für die Begutachtung und den (möglichen) Kauf und/oder Weiterverkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges (KFZ) 
  2. Nutzung zu Zwecken der Betrugsprävention & Erkennung von Manipulation
  3. Nutzung zu Zwecken der Bewertung der (möglichen) Ausgabe von Versicherungspolicen im Zusammenhang mit dem Angebot von Fahrzeugen 
  4. Nutzung zu Zwecken der Fahrzeugfinanzierung 
  5. Nutzung zu Zwecken der Fahrzeuginspektion 

7.2 Nutzung durch den Kunden
Die Nutzung der vertraglichen Leistungen erfolgt durch den Kunden für interne Zwecke des Kunden. Ein kommerzieller Weiterverkauf der Daten ist explizit nicht gestattet. Der Kunde ist berechtigt, Tochterunternehmen des Kunden als sog. leistungsempfangenden Gesellschaften eine Nutzung der vertraglichen Leistung für interne Zwecke der Tochterunternehmen des Kunden zu vermitteln. Eine Erweiterung des Kreises der leistungsempfangenden Gesellschaften um sonstig mit dem Kunden verbundene Unternehmen bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Eucon GWA, welche Eucon GWA nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes verweigern wird. Der Kunde darf die vertraglichen Leistungen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Eucon GWA in keiner Form sonstigen Dritten verfügbar machen, Zugangsdaten für die vertraglichen Leistungen (z.B. Login-Daten für die Internetseite www.360gwa.de) überlassen bzw. bekanntgeben bzw. Dritten die Nutzung von Zugängen des Kunden sonst ermöglichen. Der Kunde hat ein Verschulden von leistungsempfangenden Gesellschaften und einbezogene Kunden in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden und verpflichtet leistungsempfangende Gesellschaften auf die Einhaltung der für die Nutzung der vertraglichen Leistungen geltenden Bestimmungen. 

7.3 Missbrauch
Dem Kunden bzw. etwaig leistungsempfangenden Gesellschaften ist es nicht gestattet, auf vertragliche Leistungen von Eucon GWA zuzugreifen, wenn diese direkte Mitbewerber von Eucon GWA sind oder beabsichtigen, direkte Mitbewerber von Eucon GWA zu werden, oder auf die die vertraglichen Leistungen von Eucon GWA zuzugreifen, insbesondere um die Verfügbarkeit oder Funktionalität für Wettbewerbszwecke zu testen. 


8. Nutzungsrechte & Geistiges Eigentum 

8.1 Nutzungsrechte
Eucon GWA gewährt dem Kunden zeitlich befristet für jeden abgerufenen Report, im Rahmen der jeweiligen Laufzeit der vertraglichen Leistungen, ein auf 30 Tage begrenztes ein einfaches sowie auf die in Ziffer 7.1 genannten Zwecke beschränktes, webbasiertes Zugriffsrecht auf den von Eucon GWA in der für die Leistungserbringung im Verhältnis zum Kunden abgebildeten Ausprägung betriebenen vertraglichen Leistungen; Eine Einräumung von Rechten an der zugrunde liegenden Software als solcher erfolgt mit Blick auf die rein webbasierte Zugangseröffnung ausdrücklich ebenso wenig wie die Einräumung dauerhafter Nutzungs- und/oder Zugriffsrechte; eine Übergabe von Quellcodes, Entwicklungsumgebungen und/oder entsprechender Dokumentationen und/oder die Hinterlegung dieser erfolgen nicht. Eine Übergabe und/oder eine Gewährung von Rechten am Quellcode und/oder eine Hinterlegung von Quellcode zugunsten des Kunden sind nicht vorgesehen und erfolgen nicht. Es wird vorsorglich klargestellt, dass diese Regelungen über Nutzungsrechte mit Blick auf die Besonderheiten der Abbildung der vertraglichen Leistungen innerhalb dieser AGB abschließend sind. 

8.2 Geistiges Eigentum
Das gesamte an den vertraglichen Leistungen bestehende und sich auf vertragliche Leistungen beziehende geistige Eigentum (einschließlich damit zusammenhängender Software, Schnittstellen, Verfahren, Prozesse und Know-how, jedoch ausschließlich der Daten der Benutzer der vertraglichen Leistungen) bleibt Eigentum von Eucon GWA und/oder seinen Partnern. 


9. Pflichten des Kunden 

9.1 Der Kunde stellt selbst sicher, dass die für die Nutzung des webbasierten Mitarbeiterarbeitsplatzes erforderlichen Systemvoraussetzungen – im Folgenden gelistet – erfüllt sind: Internetverbindung, Computer/Laptop, sowie aktueller Internetbrowser 

9.2 Der Kunde ist nur dann berechtigt, die vertraglichen Leistungen über einen webbasierten Mitarbeiterarbeitsplatz zu nutzen, wenn sich der Benutzer ordnungsgemäß mit seinem zugewiesenen, eigenen Benutzernamen sowie Kennwort auf der Internetseite www.360gwa.de angemeldet hat. Der Kunde definiert und pflegt interne Sicherheitsstandards für seine Systeme, Verfahren und Verantwortungsbereiche, um sicherzustellen, dass nur ein ordnungsgemäß gemäß dieser Ziffer ausgewiesener Benutzer in der Lage ist, die vertraglichen Leistungen zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzer der vertraglichen Leistungen ihre persönlichen Kennwörter jederzeit geheim halten. 

9.3 Der Kunde ist für die Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit bei Zugriff auf die vertraglichen Leistungen verantwortlich. Der Kunde hat Eucon GWA umgehend über erkannte Fehler oder Unregelmäßigkeiten zu informieren. 

9.4 Der Kunde stellt sicher, dass die vertraglichen Leistungen von Eucon GWA lediglich im laufenden, üblichen Geschäftsbetrieb erfolgen („fair use“) und insbesondere keine automatisierte Massendatenextraktion oder -anfrage erfolgt oder eine DDOS-ähnliche Attacke durch Skripte oder andere Hilfsmittel über das registrierte Kundenkonto erfolgen. 

9.5 Innerhalb des Kundenkontos kann der Kunde eigene Mitarbeiter anlegen. Die Verwaltung dieser Mitarbeiter liegt vollständig in der Verantwortung des Kunden. Entsprechend ist der Kunde in der Pflicht, die Daten der verwalteten Mitarbeiter aktuell zu halten und bei Bedarf, insbesondere im datenschutzrechtlichen Sinne, auch die Löschung von Mitarbeiterdaten in seinem Kundenkonto vorzunehmen.


10. Haftung 

10.1 Eucon GWA haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Eucon GWA selbst sowie Eucon GWAs gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden im Rahmen dieser Haftungsregelung unbeschränkt. 

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eucon GWA im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. 

10.3 Im Übrigen haftet Eucon GWA nur, soweit Eucon GWA eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung für sämtliche Schäden in einem Vertragsjahr auf die dreifache Höhe der für das Produkt in diesem Jahr anfallenden Vergütung begrenzt. 

10.4 Die Haftung von Eucon GWA wegen Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinns und/oder mittelbarer Schäden ist im Falle von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

10.5 Insbesondere haftet Eucon GWA nicht für Folgeschäden, die bei einem Endkunden (Autokäufer) entstehen können, weil der Kunde ihm auf Grundlage der von Eucon GWA bereitgestellten Daten eine falsche oder unvollständige Auskunft erteilt hat. Dem Kunden ist insofern bekannt, dass die Daten bzw. Informationen, die als Basis für die Erstellung der vertraglichen Leistungen genutzt werden, von Dritten und aus öffentlichen Quellen stammen (z.B. Datenanbieter, öffentliche Institutionen) und Eucon GWA nicht zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten verpflichtet ist. Der Kunde hat bei der Verwendung dieser Daten die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes anzuwenden. 

10.6 Für unvollständige und/oder fehlerhafte Daten und ggf. daraus resultierende Schäden übernimmt Eucon GWA in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausdrücklich keine Haftung. 10.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 


11. Datenschutz 

11.1 Der Kunde von Eucon GWA verpflichtet sich, im Rahmen der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, alle Anforderungen an ihn, die sich aus dem BDSG/TTDSG (Bundesdatenschutz-/Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) und der EU-DSVGO, sowie des TDSV (TK-Datenschutzverordnung) ergeben, zu beachten, und ebenso technisch/organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, so dass alle Themen rund um Datenschutz und Datensicherheit mit höchstmöglicher Sicherheit und Vertraulichkeit gewährleistet sind. 

11.2 Der Kunde von Eucon GWA verpflichtet sich, Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext der vertraglichen Leistungserbringung einzuholen, sofern diese notwendig ist. Darüber hinaus ist er verpflichtet, seinen Erklärungspflichten im datenschutzrechtlichen Sinne nachzukommen. 

11.3 Informationen zur Verarbeitung von personenbezogen Daten durch Eucon GWA finden sich in den Datenschutzbestimmungen auf unserer Internetseite unter www.360gwa.de/datenschutz/ 


12. Schlussbestimmungen 

12.1 Die AGB bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 

12.2 Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Rechtsverhältnis der Par-teien an Dritte ist ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Eucon GWA ausgeschlossen. 

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle unwirksamer Bestimmungen, Lücken, Unklarheiten oder bei Veränderungen der Grundlagen der AGB sind die AGB so auszulegen, wie es den wirtschaftlichen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks am nächsten kommt. Die AGB sind erforderlichenfalls unter Anpassung weiterer durch die Unwirksamkeit betroffener Bestimmungen entsprechend zu ergänzen. 

12.4 Die Parteien vereinbaren bezüglich Vertragsschluss sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB die elektronische Textform. Die Willenserklärungen der Parteien werden folglich ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingeholt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 

12.5 Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 

12.6 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster.


Stand 19.10.2023 / V 1.0